Freunde der FFI Förderverein · Ingelheim am Rhein

Freunde der Freiwilligen Feuerwehr Ingelheim am Rhein e.V.

Wir fördern Kameradschaft, Nachwuchs und die aktive Wehr – ideell & finanziell.

Gemeinsam schaffen wir Rahmenbedingungen, die Engagement möglich machen: für Ausbildung, Ausstattung, Jugend, Gemeinschaft und Veranstaltungen.

Nachwuchs
Jugend- & Ausbildung fördern
Gemeinschaft
Kameradschaft & Ehrenamt stärken
Unterstützung
Aktive Wehr gezielt unterstützen

Herzlich willkommen

Beruf, Familie und Ehrenamt brauchen starke Partner. Genau das wollen wir sein: ein verlässlicher Förderverein an der Seite der Freiwilligen Feuerwehr Ingelheim.

Wir fördern kameradschaftlichen Zusammenhalt, anspruchsvolle Nachwuchsarbeit und eine starke Öffentlichkeitsarbeit – und vergessen dabei auch nicht diejenigen, die sich in der Vergangenheit mit viel Engagement für etwas eingesetzt haben, das uns allen nützt: die Sicherheit der Bevölkerung.

Mitmachen geht einfach: als Fördermitglied oder mit einer einmaligen Spende. Übrigens heißen wir auch Unternehmen und andere juristische Personen willkommen – die Feuerwehr sorgt auch am Wirtschaftsstandort Ingelheim für Sicherheit.

Mitglied werden

Eintrittserklärung herunterladen, ausfüllen und an uns senden – oder einfach eine Mail schreiben.

Starker Partner

Beiträge und Spenden fließen in Projekte, die den Feuerwehralltag, die Jugend und die Gemeinschaft nachhaltig stärken.

Symbolbild: Ich bin ein Förderer! Und du?
Unser Leitspruch: „Ich bin ein Förderer! Und du?“

Ziele des Vereins

Als Förderverein unterstützen wir insbesondere Jugendarbeit und Kameradschaftspflege, Öffentlichkeitsarbeit rund um den Brandschutz sowie die Darstellung der Ingelheimer Feuerwehr bei Veranstaltungen.

Jugendarbeit

Die Jugendfeuerwehr (10–18 Jahre) führt spielerisch und konsequent an Brandschutz und Gefahrenabwehr heran. Wir unterstützen u.a. Ferienfreizeiten, Besuche anderer Feuerwehren und ein attraktives Programm.

Einsatzabteilung

Die aktiven Kräfte fördern wir durch Sach- und Geldspenden – damit Dienst, Ausbildung und Kameradschaft bestmöglich unterstützt werden.

Alters- & Ehrenabteilung

Langjährige Kameraden sollen auch nach dem aktiven Dienst Teil der Feuerwehrfamilie bleiben. Wir unterstützen Aktivitäten, Ausflüge und Kameradschaftsabende.

Öffentlichkeitsarbeit

Brandschutz-Infos, Technik zum Anfassen und Präsenz in der Stadt – z.B. bei öffentlichen Veranstaltungen.

Öffentliche Veranstaltungen

Diese Events sind Begegnung, Feuerwehr zum Anfassen und Unterstützung für unsere Vereinsarbeit – öffentlich und mitten in Ingelheim.

Symbolbild: Osterfeuer

Osterfeuer

Mittlerweile eine feste Größe: mit leckerem vom Grill, kühlen Getränken und familiärer Atmosphäre.

Ostersonntag Freibad-Parkplatz, Ingelheim
Symbolbild: Tag der offenen Tür bei der Feuerwehr
Hauptveranstaltung

Tag der offenen Tür

Einblicke in Arbeit, Technik und Ausbildung der Feuerwehr – plus Tipps rund um Brandschutz und Gefahrenabwehr.

Pfingstsonntag Feuerwehr Ingelheim Mitte (Am Großmarkt 6)
Symbolbild: Entzündung einer Kerze bei einer Abendveranstaltung

Entzündung Ingelumer Kerz

Ein öffentliches Ereignis mit lokaler Strahlkraft – wir sind als Förderverein präsent und unterstützen mit.

Veranstaltungen für Mitglieder

Gemeinschaft lebt von Begegnung. Neben öffentlichen Veranstaltungen organisieren wir regelmäßig auch Formate nur für Mitglieder – jedes Jahr unterschiedlich.

Hinweis: Die folgenden Formate sind Beispiele aus der Vergangenheit und bereits beendet – sie werden in dieser Form nicht wiederholt.

Symbolbild: Bierprobe

Bierprobe

Vergangenes Beispiel (abgeschlossen): ein geselliger Abend für Mitglieder – zum Kennenlernen, Austauschen und zur Pflege der Kameradschaft.

Symbolbild: Weinprobe

Weinprobe

Vergangenes Beispiel (abgeschlossen): gemeinsam genießen und ins Gespräch kommen – ein Format, das unsere Vereinsgemeinschaft stärkt.

Förderer werden

Menschen wie du machen den Unterschied. Unterstütze die Ingelheimer Feuerwehr ideell und finanziell – damit wir unsere Ziele langfristig erreichen.

Mitglied werden
Spenden
Ideell unterstützen

Tipp: Sprich mit Familie, Freunden und Nachbarn über uns – und hilf mit, den Förderverein auf eine breitere Basis zu stellen.

Mitglied werden: Eintrittserklärung im Abschnitt Dokumente.

Kontakt

Du möchtest Mitglied werden, spenden oder hast Fragen? So erreichst du uns am schnellsten.

Kontakt auf einen Blick

E-Mail
info@fffiev.de
Telefon
+49 6132 - 790 81 0
Anschrift
Freunde der Freiwilligen Feuerwehr Ingelheim am Rhein e.V.
Am Großmarkt 6
55218 Ingelheim am Rhein

Tipp: Für einen Mitgliedsantrag kannst du auch direkt die Eintrittserklärung nutzen (siehe Abschnitt „Dokumente“).

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Dieses Formular sendet ohne Backend keine Daten an einen Server. Beim Absenden wird eine E-Mail an uns vorbereitet.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Auf einen Blick

Name
Freunde der Freiwilligen Feuerwehr Ingelheim am Rhein e.V.
Anschrift
Am Großmarkt 6
55218 Ingelheim am Rhein
Vertreten durch
Alexander Reitz (1. Vorsitzender)
Marco Lüttringhaus (2. Vorsitzender)
Kontakt
Telefon: +49 6132 - 790 81 0
E-Mail: info@fffiev.de

Register
Vereinsregister, Amtsgericht Mainz
Registernummer: VR-20687
USt-IdNr.
DE 08/667/0261/1
Aufsichtsbehörde
Amtsgericht Mainz
Inhaltlich verantwortlich
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Alexander Reitz

Am Großmarkt 6
55218 Ingelheim am Rhein

Satzung: im Abschnitt „Dokumente“ oder als Online-Version: freunde-feuerwehr-ingelheim.de/satzung

Konten

Sparkasse Rhein - Nahe
IBAN
DE06 5605 0180 0031 0105 23
BIC
MALADE51KRE
Mainzer Volksbank
IBAN
DE64 5519 0000 0466 4960 15
BIC
MVBDE55XXX

Dokumente

Eintrittserklärung, Satzung & Datenschutz – kompakt an einem Ort.

Eintrittserklärung

Mitglied werden und den Förderverein unterstützen – einfach PDF herunterladen, ausfüllen und an uns senden.

Eintrittserklärung (PDF) öffnen
Datenschutz (klicken zum Öffnen)

Datenschutzerklärung (Stand: 30.12.2025)

Kurzfassung

  • Kein Tracking: Wir setzen keine Analyse-/Tracking-Dienste (z.B. Google Analytics) ein.
  • Server-Logdaten: Beim Aufruf werden technische Daten (z.B. IP-Adresse, Zeitpunkt) zur Sicherheit/Fehleranalyse verarbeitet.
  • Kontakt: Wenn Sie uns schreiben/anrufen, verarbeiten wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage. Das Formular sendet nichts an einen Server (mailto).
1. Allgemeine Hinweise

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Diese Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir auf dieser Website verarbeiten, zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage.

Hinweis: Die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) kann Sicherheitslücken aufweisen. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

2. Verantwortlicher
Verein
Freunde der Freiwilligen Feuerwehr Ingelheim am Rhein e.V.
Anschrift
Am Großmarkt 6
55218 Ingelheim am Rhein
E-Mail
info@fffiev.de
Telefon
+49 6132 - 790 81 0
3. Hosting / Server-Logfiles

Beim Aufruf dieser Website werden durch den Hosting-Provider automatisch Informationen in sogenannten Server-Logfiles erhoben und gespeichert, die Ihr Browser übermittelt. Dies sind typischerweise:

  • Browsertyp und Browserversion
  • verwendetes Betriebssystem
  • Referrer-URL
  • Hostname / IP-Adresse des zugreifenden Geräts
  • Uhrzeit der Serveranfrage

Die Verarbeitung erfolgt zur Gewährleistung eines stabilen und sicheren Betriebs der Website (z.B. zur Abwehr von Angriffen) und basiert auf unserem berechtigten Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen erfolgt nicht.

4. Cookies, Tracking & Analysedienste

Diese Website verwendet nach unserem Kenntnisstand keine Cookies zu Tracking- oder Marketingzwecken und setzt keine Webanalyse-/Tracking-Dienste (z.B. Google Analytics) ein.

Technische Cookies können ggf. durch den Browser/Hosting-Provider im Rahmen der Auslieferung entstehen; darauf haben wir keinen direkten Einfluss.

5. Kontaktaufnahme (E-Mail / Telefon)

Wenn Sie uns per E-Mail oder Telefon kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen mitgeteilten Daten (z.B. Name, E-Mail-Adresse, Inhalt der Anfrage), um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahmen bzw. Vertragsdurchführung) oder Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an effizienter Kommunikation).

6. Kontaktformular auf dieser Website

Das Kontaktformular auf dieser Website sendet Ihre Daten nicht an einen Server. Beim Absenden wird lediglich eine E-Mail in Ihrem E-Mail-Programm vorbereitet (mailto). Erst wenn Sie diese E-Mail aktiv versenden, werden die Inhalte über Ihren E-Mail-Anbieter an uns übertragen.

Bitte beachten Sie: Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt dann im Rahmen der E-Mail-Kommunikation (siehe „Kontaktaufnahme“).

7. Empfänger / Weitergabe

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nur, wenn dies zur Bearbeitung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder Sie eingewilligt haben. Hosting-Provider können im Rahmen der Bereitstellung und Absicherung der Website Zugriff auf Server-Logdaten erhalten.

8. Speicherdauer

Server-Logdaten werden vom Provider in der Regel nur so lange gespeichert, wie es für den sicheren Betrieb erforderlich ist. Daten aus Kontaktanfragen speichern wir so lange, wie es zur Bearbeitung der Anfrage erforderlich ist bzw. gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.

9. Ihre Rechte

Sie haben insbesondere folgende Rechte:

  • Auskunft (Art. 15 DSGVO)
  • Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Löschung (Art. 17 DSGVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
  • Widerruf einer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)

Zudem haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).

10. Externe Links

Unsere Website kann Links zu externen Websites enthalten (z.B. zur Satzung). Für die Inhalte und die Datenverarbeitung auf externen Seiten sind deren Betreiber verantwortlich.

11. Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen.

Satzung (klicken zum Öffnen)

Beschlossen am 04.05.2015

Hinweis: Dies ist die von euch bereitgestellte Fassung. Für Rückfragen oder verbindliche Auskünfte gilt stets die offiziell veröffentlichte/unterzeichnete Version.

§ 1 – Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr

Der Verein trägt den Namen „Freunde der Freiwilligen Feuerwehr Ingelheim am Rhein e. V.“ Der Sitz des Vereins ist Ingelheim am Rhein. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.

Der Verein soll in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes eingetragen werden. Der Name wird nach der Eintragung mit dem Zusatz „eingetragener Verein“ („e. V.“) versehen.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 – Zweck des Vereins

Der Verein bezweckt die Förderung des Feuerwehrwesens nach dem Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) in der jeweils gültigen Fassung.

Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • die Förderung der Beziehung zwischen der Bevölkerung und der Feuerwehr,
  • die Förderung der Zusammenarbeit und der Kameradschaft der Feuerwehrangehörigen untereinander und mit anderen Wehren,
  • die Wahrnehmung der sozialen Belange der Mitglieder,
  • die Förderung der Jugendarbeit,
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Diesen Zweck fördert der Verein durch seine gesamten Einkünfte abzüglich der Aufwendungen, die für seinen Bestand und seine Arbeit erforderlich sind.

Der Verein ist gegenwärtig der Förderverein für die Mitglieder des ehemaligen Löschzuges 1 der Freiwilligen Feuerwehr Ingelheim am Rhein und bezieht seine Arbeit in erster Linie hierauf.

Er fördert und unterstützt jedoch auch Maßnahmen und Veranstaltungen der gesamten Freiwilligen Feuerwehr Ingelheim am Rhein und arbeitet mit den anderen Vereinen, die sich der Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Ingelheim am Rhein oder deren Teileinheiten verschrieben haben zusammen, solange es der Erfüllung des Satzungszweckes dient.

Der Verein strebt keinen Gewinn an. Die Mitglieder haben keinen persönlichen Anteil am Vereinsvermögen, weder bei Austritt aus dem Verein, noch bei seiner Auflösung.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Verein ist politisch und religiös neutral.

§ 3 – Mitgliedschaft

Der Verein setzt sich zusammen aus:

  • den aktiven Mitgliedern
  • den Ehrenmitgliedern
  • den inaktiven Mitgliedern

Aktives Mitglied kann jede Person werden, die gemäß dem Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz in der jeweiligen Fassung Feuerwehrdienst in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ingelheim am Rhein verrichtet. Aktives Mitglied kann ebenfalls jedes Mitglied der Jugendfeuerwehr der Stadt Ingelheim am Rhein werden mit Einverständnis des Erziehungsberechtigten.

Ehrenmitglied kann jede Person werden, die mindestens 25 Jahre gemäß LBKG Dienst bei einer Feuerwehr in der Bundesrepublik getan hat, jedoch mindestens die letzten 5 Jahre in der Freiwilligen Feuerwehr Ingelheim am Rhein, oder 25 Jahre Mitglied des Vereins war.

In ganz besonderen Ausnahmefällen können aktive oder inaktive Mitglieder wegen besonderem Verdienst um den Verein auf Vorschlag des Vorstandes und Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Inaktives Mitglied kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.

Alle Mitglieder sind, mit Ausnahme § 4 „Beiträge“ und § 6 „Vorstand“, gleichgestellt.

Der Antrag auf Mitgliedschaft in den Verein erfolgt schriftlich. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand, bei der Ablehnung eines Aufnahmeantrags bedarf es einer Erklärung des Vorstandes. Der Austritt aus dem Verein hat schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erfolgen und ist unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres möglich.

Die Mitgliedschaft endet durch Tod (bzw. Auflösung), Austritt oder Ausschluss.

Der Ausschluss erfolgt u.a.:

  • wenn das Mitglied trotz Mahnung mit drei Monatsbeiträgen im Rückstand ist,
  • bei grobem oder wiederholten Verstoß gegen Satzung/Interessen,
  • wegen unehrenhaftem Verhalten,
  • aus sonstigen schwerwiegenden, die Vereinsdisziplin berührenden Gründen.

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Vor der Entscheidung ist dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Grund ist schriftlich mitzuteilen. Mit Beendigung der Mitgliedschaft enden alle Ansprüche gegen den Verein.

§ 4 – Beiträge

Die Höhe der Beiträge wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die aktiven Mitglieder und die Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

§ 5 – Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der geschäftsführende Vorstand
  • der Gesamtvorstand
§ 6 – Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  • dem 1. Vorsitzenden
  • dem 2. Vorsitzenden
  • dem Kassierer
  • dem Schriftführer
  • dem Zeugwart
  • einem Vertreter der inaktiven Mitglieder
  • einem Vertreter der Ehrenmitglieder
  • zwei Vertretern der Mannschaft
  • einem Vertreter der Jugendfeuerwehr
  • zwei Vertretern der ernannten Führungskräfte
  • einem Vertreter der hauptamtlichen Kräfte

Der erste Vorsitzende wird vom Gesamtvorstand vorgeschlagen. Er muss aktives Mitglied sein. Er wird durch die Mitgliederversammlung für 5 Jahre gewählt; eine Wiederwahl ist möglich. Die Amtszeit endet automatisch mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Feuerwehrdienst. Gleiches gilt für den zweiten Vorsitzenden.

Alle weiteren Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

Der Verein wird vom geschäftsführenden Vorstand (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassierer) gerichtlich und außergerichtlich vertreten; jeder ist allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsvollmacht ist auf laufende Geschäfte bis 3.000 EURO beschränkt; darüber hinaus ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes notwendig.

Vorstandssitzungen werden vom 1. Vorsitzenden (bzw. Stellvertreter) einberufen. Die Einberufungsfrist soll mindestens 14 Tage betragen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Entscheidungen erfolgen mit einfacher Mehrheit.

Über Beschlüsse und wesentliche Themen ist eine Niederschrift zu fertigen und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.

§ 7 – Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist u.a. zuständig für:

  • Entgegennahme der Tätigkeitsberichte
  • Entgegennahme des Rechenschaftsberichts
  • Entlastung des Vorstandes und des Kassierers
  • Beratung/Beschlussfassung über Anträge
  • Entgegennahme des Prüfberichts
  • Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
  • Satzungsänderungen
  • Durchführung satzungsgemäßer Wahlen

Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand mit mindestens 14 Kalendertagen Frist (Aushang im Gerätehaus und schriftliche Einladung). Eine Versammlung ist auch einzuberufen, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies schriftlich beantragen.

Beschlüsse erhalten mit einfacher Mehrheit Gültigkeit. Der Verlauf ist in einer Niederschrift aufzunehmen und gegenzuzeichnen.

§ 8 – Kassierer

Der Kassierer verwaltet das Vermögen des Vereins, führt Kasse, Bücher und Konten und sorgt für den Eingang der Mitgliedsbeiträge. Zahlungen erfolgen im Innenverhältnis nur mit schriftlicher Auszahlungsanordnung des 1. Vorsitzenden (bzw. Stellvertreter).

Vor der Jahresmitgliederversammlung sind Kasse, Bücher, Konten und Belege den Kassenprüfern vorzulegen.

§ 9 – Schriftführer

Der Schriftführer führt Protokoll, fertigt Berichte an, führt das Mitgliederverzeichnis und erledigt sonstige schriftliche Arbeiten.

§ 10 – Wahlen

Wahlen werden geheim durchgeführt.

§ 11 – Kassenprüfer

Die Jahresmitgliederversammlung wählt 2 Kassenprüfer und einen Ersatzprüfer. Alljährlich fällt ein Prüfer aus; der Ersatzprüfer wird dann Kassenprüfer. Die Kassenprüfer dürfen zu zweit jederzeit die Kassen- und Rechnungsführung kontrollieren.

§ 12 – Satzungsänderungen

Satzungsänderungen dürfen ausschließlich in Mitgliederversammlungen beschlossen werden, die zu diesem Zweck unter Angabe der Änderungsanträge einberufen wurden. Änderungsbeschlüsse bedürfen der Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

§ 13 – Auflösung des Vereins

Die Auflösung kann nur von einer hierzu einberufenen Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit erfolgen.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Ingelheim am Rhein, die es unmittelbar und ausschließlich für Zwecke des Feuerwehrwesens zu verwenden hat.

§ 14 – Inkrafttreten

Diese Satzung wurde am 04.05.2015 von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Alle vorherigen Satzungen verlieren damit ihre Gültigkeit.