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Freunde der Freiwilligen Feuerwehr Ingelheim am Rhein e.V.
Gemeinsam schaffen wir Rahmenbedingungen, die Engagement möglich machen: für Ausbildung, Ausstattung, Jugend, Gemeinschaft und Veranstaltungen.
Beruf, Familie und Ehrenamt brauchen starke Partner. Genau das wollen wir sein: ein verlässlicher Förderverein an der Seite der Freiwilligen Feuerwehr Ingelheim.
Wir fördern kameradschaftlichen Zusammenhalt, anspruchsvolle Nachwuchsarbeit und eine starke Öffentlichkeitsarbeit – und vergessen dabei auch nicht diejenigen, die sich in der Vergangenheit mit viel Engagement für etwas eingesetzt haben, das uns allen nützt: die Sicherheit der Bevölkerung.
Mitmachen geht einfach: als Fördermitglied oder mit einer einmaligen Spende. Übrigens heißen wir auch Unternehmen und andere juristische Personen willkommen – die Feuerwehr sorgt auch am Wirtschaftsstandort Ingelheim für Sicherheit.
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Beiträge und Spenden fließen in Projekte, die den Feuerwehralltag, die Jugend und die Gemeinschaft nachhaltig stärken.
Als Förderverein unterstützen wir insbesondere Jugendarbeit und Kameradschaftspflege, Öffentlichkeitsarbeit rund um den Brandschutz sowie die Darstellung der Ingelheimer Feuerwehr bei Veranstaltungen.
Die Jugendfeuerwehr (10–18 Jahre) führt spielerisch und konsequent an Brandschutz und Gefahrenabwehr heran. Wir unterstützen u.a. Ferienfreizeiten, Besuche anderer Feuerwehren und ein attraktives Programm.
Die aktiven Kräfte fördern wir durch Sach- und Geldspenden – damit Dienst, Ausbildung und Kameradschaft bestmöglich unterstützt werden.
Langjährige Kameraden sollen auch nach dem aktiven Dienst Teil der Feuerwehrfamilie bleiben. Wir unterstützen Aktivitäten, Ausflüge und Kameradschaftsabende.
Brandschutz-Infos, Technik zum Anfassen und Präsenz in der Stadt – z.B. bei öffentlichen Veranstaltungen.
Diese Events sind Begegnung, Feuerwehr zum Anfassen und Unterstützung für unsere Vereinsarbeit – öffentlich und mitten in Ingelheim.
Mittlerweile eine feste Größe: mit leckerem vom Grill, kühlen Getränken und familiärer Atmosphäre.
Einblicke in Arbeit, Technik und Ausbildung der Feuerwehr – plus Tipps rund um Brandschutz und Gefahrenabwehr.
Ein öffentliches Ereignis mit lokaler Strahlkraft – wir sind als Förderverein präsent und unterstützen mit.
Gemeinschaft lebt von Begegnung. Neben öffentlichen Veranstaltungen organisieren wir regelmäßig auch Formate nur für Mitglieder – jedes Jahr unterschiedlich.
Hinweis: Die folgenden Formate sind Beispiele aus der Vergangenheit und bereits beendet – sie werden in dieser Form nicht wiederholt.
Vergangenes Beispiel (abgeschlossen): ein geselliger Abend für Mitglieder – zum Kennenlernen, Austauschen und zur Pflege der Kameradschaft.
Vergangenes Beispiel (abgeschlossen): gemeinsam genießen und ins Gespräch kommen – ein Format, das unsere Vereinsgemeinschaft stärkt.
Menschen wie du machen den Unterschied. Unterstütze die Ingelheimer Feuerwehr ideell und finanziell – damit wir unsere Ziele langfristig erreichen.
Tipp: Sprich mit Familie, Freunden und Nachbarn über uns – und hilf mit, den Förderverein auf eine breitere Basis zu stellen.
Mitglied werden: Eintrittserklärung im Abschnitt Dokumente.
Du möchtest Mitglied werden, spenden oder hast Fragen? So erreichst du uns am schnellsten.
Tipp: Für einen Mitgliedsantrag kannst du auch direkt die Eintrittserklärung nutzen (siehe Abschnitt „Dokumente“).
Dieses Formular sendet ohne Backend keine Daten an einen Server. Beim Absenden wird eine E-Mail an uns vorbereitet.
Angaben gemäß § 5 TMG
Satzung: im Abschnitt „Dokumente“ oder als Online-Version: freunde-feuerwehr-ingelheim.de/satzung
Beschlossen am 04.05.2015
Hinweis: Dies ist die von euch bereitgestellte Fassung. Für Rückfragen oder verbindliche Auskünfte gilt stets die offiziell veröffentlichte/unterzeichnete Version.
Der Verein trägt den Namen „Freunde der Freiwilligen Feuerwehr Ingelheim am Rhein e. V.“ Der Sitz des Vereins ist Ingelheim am Rhein. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.
Der Verein soll in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes eingetragen werden. Der Name wird nach der Eintragung mit dem Zusatz „eingetragener Verein“ („e. V.“) versehen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Verein bezweckt die Förderung des Feuerwehrwesens nach dem Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) in der jeweils gültigen Fassung.
Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
Diesen Zweck fördert der Verein durch seine gesamten Einkünfte abzüglich der Aufwendungen, die für seinen Bestand und seine Arbeit erforderlich sind.
Der Verein ist gegenwärtig der Förderverein für die Mitglieder des ehemaligen Löschzuges 1 der Freiwilligen Feuerwehr Ingelheim am Rhein und bezieht seine Arbeit in erster Linie hierauf.
Er fördert und unterstützt jedoch auch Maßnahmen und Veranstaltungen der gesamten Freiwilligen Feuerwehr Ingelheim am Rhein und arbeitet mit den anderen Vereinen, die sich der Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Ingelheim am Rhein oder deren Teileinheiten verschrieben haben zusammen, solange es der Erfüllung des Satzungszweckes dient.
Der Verein strebt keinen Gewinn an. Die Mitglieder haben keinen persönlichen Anteil am Vereinsvermögen, weder bei Austritt aus dem Verein, noch bei seiner Auflösung.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist politisch und religiös neutral.
Der Verein setzt sich zusammen aus:
Aktives Mitglied kann jede Person werden, die gemäß dem Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz in der jeweiligen Fassung Feuerwehrdienst in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ingelheim am Rhein verrichtet. Aktives Mitglied kann ebenfalls jedes Mitglied der Jugendfeuerwehr der Stadt Ingelheim am Rhein werden mit Einverständnis des Erziehungsberechtigten.
Ehrenmitglied kann jede Person werden, die mindestens 25 Jahre gemäß LBKG Dienst bei einer Feuerwehr in der Bundesrepublik getan hat, jedoch mindestens die letzten 5 Jahre in der Freiwilligen Feuerwehr Ingelheim am Rhein, oder 25 Jahre Mitglied des Vereins war.
In ganz besonderen Ausnahmefällen können aktive oder inaktive Mitglieder wegen besonderem Verdienst um den Verein auf Vorschlag des Vorstandes und Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Inaktives Mitglied kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.
Alle Mitglieder sind, mit Ausnahme § 4 „Beiträge“ und § 6 „Vorstand“, gleichgestellt.
Der Antrag auf Mitgliedschaft in den Verein erfolgt schriftlich. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand, bei der Ablehnung eines Aufnahmeantrags bedarf es einer Erklärung des Vorstandes. Der Austritt aus dem Verein hat schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erfolgen und ist unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres möglich.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod (bzw. Auflösung), Austritt oder Ausschluss.
Der Ausschluss erfolgt u.a.:
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Vor der Entscheidung ist dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Grund ist schriftlich mitzuteilen. Mit Beendigung der Mitgliedschaft enden alle Ansprüche gegen den Verein.
Die Höhe der Beiträge wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die aktiven Mitglieder und die Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Organe des Vereins sind:
Der Vorstand besteht aus:
Der erste Vorsitzende wird vom Gesamtvorstand vorgeschlagen. Er muss aktives Mitglied sein. Er wird durch die Mitgliederversammlung für 5 Jahre gewählt; eine Wiederwahl ist möglich. Die Amtszeit endet automatisch mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Feuerwehrdienst. Gleiches gilt für den zweiten Vorsitzenden.
Alle weiteren Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Der Verein wird vom geschäftsführenden Vorstand (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassierer) gerichtlich und außergerichtlich vertreten; jeder ist allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsvollmacht ist auf laufende Geschäfte bis 3.000 EURO beschränkt; darüber hinaus ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes notwendig.
Vorstandssitzungen werden vom 1. Vorsitzenden (bzw. Stellvertreter) einberufen. Die Einberufungsfrist soll mindestens 14 Tage betragen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Entscheidungen erfolgen mit einfacher Mehrheit.
Über Beschlüsse und wesentliche Themen ist eine Niederschrift zu fertigen und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.
Die Mitgliederversammlung ist u.a. zuständig für:
Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand mit mindestens 14 Kalendertagen Frist (Aushang im Gerätehaus und schriftliche Einladung). Eine Versammlung ist auch einzuberufen, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies schriftlich beantragen.
Beschlüsse erhalten mit einfacher Mehrheit Gültigkeit. Der Verlauf ist in einer Niederschrift aufzunehmen und gegenzuzeichnen.
Der Kassierer verwaltet das Vermögen des Vereins, führt Kasse, Bücher und Konten und sorgt für den Eingang der Mitgliedsbeiträge. Zahlungen erfolgen im Innenverhältnis nur mit schriftlicher Auszahlungsanordnung des 1. Vorsitzenden (bzw. Stellvertreter).
Vor der Jahresmitgliederversammlung sind Kasse, Bücher, Konten und Belege den Kassenprüfern vorzulegen.
Der Schriftführer führt Protokoll, fertigt Berichte an, führt das Mitgliederverzeichnis und erledigt sonstige schriftliche Arbeiten.
Wahlen werden geheim durchgeführt.
Die Jahresmitgliederversammlung wählt 2 Kassenprüfer und einen Ersatzprüfer. Alljährlich fällt ein Prüfer aus; der Ersatzprüfer wird dann Kassenprüfer. Die Kassenprüfer dürfen zu zweit jederzeit die Kassen- und Rechnungsführung kontrollieren.
Satzungsänderungen dürfen ausschließlich in Mitgliederversammlungen beschlossen werden, die zu diesem Zweck unter Angabe der Änderungsanträge einberufen wurden. Änderungsbeschlüsse bedürfen der Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Die Auflösung kann nur von einer hierzu einberufenen Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit erfolgen.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Ingelheim am Rhein, die es unmittelbar und ausschließlich für Zwecke des Feuerwehrwesens zu verwenden hat.
Diese Satzung wurde am 04.05.2015 von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Alle vorherigen Satzungen verlieren damit ihre Gültigkeit.
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Eintrittserklärung (PDF) öffnenDatenschutzerklärung (Stand: 30.12.2025)
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Beschlossen am 04.05.2015
Hinweis: Dies ist die von euch bereitgestellte Fassung. Für Rückfragen oder verbindliche Auskünfte gilt stets die offiziell veröffentlichte/unterzeichnete Version.
Der Verein trägt den Namen „Freunde der Freiwilligen Feuerwehr Ingelheim am Rhein e. V.“ Der Sitz des Vereins ist Ingelheim am Rhein. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.
Der Verein soll in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes eingetragen werden. Der Name wird nach der Eintragung mit dem Zusatz „eingetragener Verein“ („e. V.“) versehen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Verein bezweckt die Förderung des Feuerwehrwesens nach dem Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) in der jeweils gültigen Fassung.
Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
Diesen Zweck fördert der Verein durch seine gesamten Einkünfte abzüglich der Aufwendungen, die für seinen Bestand und seine Arbeit erforderlich sind.
Der Verein ist gegenwärtig der Förderverein für die Mitglieder des ehemaligen Löschzuges 1 der Freiwilligen Feuerwehr Ingelheim am Rhein und bezieht seine Arbeit in erster Linie hierauf.
Er fördert und unterstützt jedoch auch Maßnahmen und Veranstaltungen der gesamten Freiwilligen Feuerwehr Ingelheim am Rhein und arbeitet mit den anderen Vereinen, die sich der Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Ingelheim am Rhein oder deren Teileinheiten verschrieben haben zusammen, solange es der Erfüllung des Satzungszweckes dient.
Der Verein strebt keinen Gewinn an. Die Mitglieder haben keinen persönlichen Anteil am Vereinsvermögen, weder bei Austritt aus dem Verein, noch bei seiner Auflösung.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist politisch und religiös neutral.
Der Verein setzt sich zusammen aus:
Aktives Mitglied kann jede Person werden, die gemäß dem Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz in der jeweiligen Fassung Feuerwehrdienst in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ingelheim am Rhein verrichtet. Aktives Mitglied kann ebenfalls jedes Mitglied der Jugendfeuerwehr der Stadt Ingelheim am Rhein werden mit Einverständnis des Erziehungsberechtigten.
Ehrenmitglied kann jede Person werden, die mindestens 25 Jahre gemäß LBKG Dienst bei einer Feuerwehr in der Bundesrepublik getan hat, jedoch mindestens die letzten 5 Jahre in der Freiwilligen Feuerwehr Ingelheim am Rhein, oder 25 Jahre Mitglied des Vereins war.
In ganz besonderen Ausnahmefällen können aktive oder inaktive Mitglieder wegen besonderem Verdienst um den Verein auf Vorschlag des Vorstandes und Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Inaktives Mitglied kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.
Alle Mitglieder sind, mit Ausnahme § 4 „Beiträge“ und § 6 „Vorstand“, gleichgestellt.
Der Antrag auf Mitgliedschaft in den Verein erfolgt schriftlich. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand, bei der Ablehnung eines Aufnahmeantrags bedarf es einer Erklärung des Vorstandes. Der Austritt aus dem Verein hat schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erfolgen und ist unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres möglich.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod (bzw. Auflösung), Austritt oder Ausschluss.
Der Ausschluss erfolgt u.a.:
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Vor der Entscheidung ist dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Grund ist schriftlich mitzuteilen. Mit Beendigung der Mitgliedschaft enden alle Ansprüche gegen den Verein.
Die Höhe der Beiträge wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die aktiven Mitglieder und die Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Organe des Vereins sind:
Der Vorstand besteht aus:
Der erste Vorsitzende wird vom Gesamtvorstand vorgeschlagen. Er muss aktives Mitglied sein. Er wird durch die Mitgliederversammlung für 5 Jahre gewählt; eine Wiederwahl ist möglich. Die Amtszeit endet automatisch mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Feuerwehrdienst. Gleiches gilt für den zweiten Vorsitzenden.
Alle weiteren Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Der Verein wird vom geschäftsführenden Vorstand (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassierer) gerichtlich und außergerichtlich vertreten; jeder ist allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsvollmacht ist auf laufende Geschäfte bis 3.000 EURO beschränkt; darüber hinaus ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes notwendig.
Vorstandssitzungen werden vom 1. Vorsitzenden (bzw. Stellvertreter) einberufen. Die Einberufungsfrist soll mindestens 14 Tage betragen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Entscheidungen erfolgen mit einfacher Mehrheit.
Über Beschlüsse und wesentliche Themen ist eine Niederschrift zu fertigen und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.
Die Mitgliederversammlung ist u.a. zuständig für:
Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand mit mindestens 14 Kalendertagen Frist (Aushang im Gerätehaus und schriftliche Einladung). Eine Versammlung ist auch einzuberufen, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies schriftlich beantragen.
Beschlüsse erhalten mit einfacher Mehrheit Gültigkeit. Der Verlauf ist in einer Niederschrift aufzunehmen und gegenzuzeichnen.
Der Kassierer verwaltet das Vermögen des Vereins, führt Kasse, Bücher und Konten und sorgt für den Eingang der Mitgliedsbeiträge. Zahlungen erfolgen im Innenverhältnis nur mit schriftlicher Auszahlungsanordnung des 1. Vorsitzenden (bzw. Stellvertreter).
Vor der Jahresmitgliederversammlung sind Kasse, Bücher, Konten und Belege den Kassenprüfern vorzulegen.
Der Schriftführer führt Protokoll, fertigt Berichte an, führt das Mitgliederverzeichnis und erledigt sonstige schriftliche Arbeiten.
Wahlen werden geheim durchgeführt.
Die Jahresmitgliederversammlung wählt 2 Kassenprüfer und einen Ersatzprüfer. Alljährlich fällt ein Prüfer aus; der Ersatzprüfer wird dann Kassenprüfer. Die Kassenprüfer dürfen zu zweit jederzeit die Kassen- und Rechnungsführung kontrollieren.
Satzungsänderungen dürfen ausschließlich in Mitgliederversammlungen beschlossen werden, die zu diesem Zweck unter Angabe der Änderungsanträge einberufen wurden. Änderungsbeschlüsse bedürfen der Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Die Auflösung kann nur von einer hierzu einberufenen Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit erfolgen.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Ingelheim am Rhein, die es unmittelbar und ausschließlich für Zwecke des Feuerwehrwesens zu verwenden hat.
Diese Satzung wurde am 04.05.2015 von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Alle vorherigen Satzungen verlieren damit ihre Gültigkeit.